Urteil zur Holzvermarktung

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Entscheidung für neues Landeswaldgesetz war richtig, vorausschauend und umsichtig – CDU-Fraktion ist auf dem Holzweg

13.06.2018

Das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofs zur Holzvermarktung ist heute im Landtagsausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten besprochen worden. Hierzu erklärt der forstpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Nico Steinbach: „Nach dem Urteil bleibt festzuhalten, dass die jüngst verabschiedete Novelle des Landeswaldgesetzes richtig, vorausschauend und umsichtig war. Denn in Rheinland-Pfalz liegt nun seit Mai ein rechtssicheres und zukunftsfähiges Konzept zur Holzvermarktung und zu den forstlichen Strukturen vor. Es war und ist wegweisend, dass unter der Forstministerin Ulrike Höfken die Holzvermarktung in Rheinland-Pfalz in einem umfassenden Dialogprozess mit allen beteiligten Gruppen erarbeitet wurde.“

 

Steinbach sagt weiter: „Die Behauptung der CDU, dass das Handeln der Landesregierung in Anbetracht des BGH-Urteils vorauseilend und damit unnötig gewesen sei, ist schlichtweg falsch. Entgegen mancher Behauptungen wird in dem gestrigen Urteil die kartellrechtliche Frage des gemeinsamen Holzverkaufs von staatlichen und nicht-staatlichen Waldbesitzern nicht entschieden. Es beschäftigt sich einzig mit der formellen Grundlage des vorangegangenen Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Dadurch bleiben Schadensersatzansprüche durch Holzkunden in der aktuellen Form der gemeinsamen Holzvermarktung nicht ausgeschlossen. Das Land Baden-Württemberg wird aus diesem Grund weiterhin ihre Forstreform vorantreiben. Mit ihren Äußerungen ist die CDU-Fraktion auf dem Holzweg.

 
 

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