Planfeststellungsbeschluss für Ausbau der L 289

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Pressemeldung des Ministerums

Die Planfeststellungsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat jetzt den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der L 289 zwischen Niedermörsbach und der Kreisgrenze (AK) in den Gemarkungen Niedermörsbach und Selbach erlassen. Dies teilte Verkehrsminister Hendrik Hering heute in Mainz mit. Wenn innerhalb eines Monats nach Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses keine Klage dagegen eingeht, sind damit die juristischen Grundlagen für den Ausbau der Strecke geschaffen.

Der derzeitige Zustand der L 289 entspricht in Trassierung, Fahrbahnbreite und Zustand nicht mehr den heutigen Anforderungen. Der Fahrbahnoberbau ist sanierungsbedürftig.

„Durch den Straßenausbau, die Optimierung der Fahrbahnquerneigung und den Bau von Straßenentwässerungsanlagen wird die Verkehrssicherheit verbessert.“

Die festgestellte Planung beinhaltet den trassennahen Ausbau der Landesstraße 289 zwischen Niedermörsbach in der Verbandsgemeinde Hachenburg, Westerwaldkreis, und der Gemeinde Selbach, Ortsteil Brunken, Verbandsgemeinde Wissen, Landkreis Altenkirchen. Es handelt sich im Wesentlichen um den Ausbau des Bestandes mit einer Verbreiterung auf eine Fahrbahnbreite von 5,50 Meter. Die Trasse verläuft aus Niedermörsbach kommend Richtung Norden und durchquert die kurze Ortsdurchfahrt Burbach. Die Bauausführung obliegt dem Landesbetrieb Mobilität Diez.

 

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